Abmeldungen und Sperrlisten
mailfino nutzt eine Sperrliste, um Empfänger zuverlässig vor weiteren Zusendungen zu schützen und sicherzustellen, dass Abmeldungen systemweit eingehalten werden. Dieser Mechanismus ist als einfache Möglichkeit zur sicheren Abmeldung von Empfängern gedacht, die Ihre Newsletter grundsätzlich nicht mehr beziehen möchtem. Er eignet sich nicht für die Verwaltung von Abonnements für verschiedene Newsletter, hierfür gibt es andere Mechanismen.
Jede Adresse, die abgemeldet wird, wird automatisch dieser Sperrliste hinzugefügt. Dies kann auf einem der folgenden Wege geschehen:
- Nutzung des bereitgestellten Abmeldeformulars
- Nutzung der Funktion „Auf Sperrliste setzen“ eines eigenen Formulars
- Spam-Beschwerden über das Abuse-Formular
- Funktion „Abonnement beenden“ bei Programmen wie Microsoft Outlook
- Markierung als „Spam“ bei teilnehmenden E-Mail Providern (nur certified-cloud)
Jede Abmeldung ist sofort wirksam. Die Adresse wird dann bei künftigen Versandaktionen innerhalb desselben Nutzerkontos automatisch vom Versand ausgeschlossen.
Sperrlisten in Mehrbenutzerkonten
In Mehrbenutzerkonten gilt die Sperrliste kontenübergreifend innerhalb des gesamten Kontos. Das bedeutet: Wird eine Adresse in einem Unterkonto oder durch den Administrator gesperrt, ist sie automatisch auch in allen anderen Unterkonten des gleichen Mehrbenutzerkontos gesperrt. So wird verhindert, dass ein bereits abgemeldeter Empfänger über ein anderes Unterkonto erneut angeschrieben wird.
In der Listenverwaltung werden gesperrte Empfänger entsprechend gekennzeichnet (graue Darstellung). Zusätzlich kann im Reporting nachvollzogen werden, welche Adressen als „gesperrt“ geführt werden.
Aufhebung von Sperrungen
Eine Sperrung kann durch Nutzung eines mailfino Double-Opt-In Formulars wieder aufgehoben werden.
In OnPremise-Umgebungen kann eine Sperre bei Bedarf direkt in der Sperrliste wieder aufgehoben werden, sofern die erforderlichen Berechtigungen im Benutzerkonto vorliegen.
Wichtig: Das Aufheben einer Sperre sollte nur erfolgen, wenn die Ursache eindeutig geklärt ist und eine erneute Kontaktaufnahme rechtlich zulässig ist.